Anwendung:

Nützliche Terminologie der Verpackungs- und Etikettierungsindustrie

Die Welt der Verpackung und Kennzeichnung ist recht kompliziert und kann mit komplexen Begriffen und juristischen Formulierungen gespickt sein. Die Ursprünge des derzeitigen Rechtsrahmens der USA gehen auf die 1952 verabschiedete Einheitliche Verpackungs- und Kennzeichnungsverordnung (UPLR) zurück. Die UPLR schreibt vor, dass Verbraucherverpackungen ein Etikett mit folgenden Angaben tragen müssen:

  • die Identität der Ware
  • Name und Sitz des Herstellers, Verpackers oder Händlers
  • die Nettomenge des Inhalts in Form von Gewicht, Masse oder Anzahl an einer einheitlichen Stelle auf der Hauptanzeigetafel angezeigt wird

Die UPLR enthält genaue Definitionen für scheinbar einfache und unproblematische Begriffe wie „Verpackung“ oder „Etikett“. Ausgewählte Begriffe, die für Sie nützlich sein könnten, werden im Folgenden definiert und erläutert. Eine vollständige Liste der Begriffe mit ihren Definitionen und Ausnahmen finden Sie in dem entsprechenden Abschnitt in NIST-Handbuch 130.

Paket

Der Begriff „Packstück“, ob Standard- oder Zufallspackstück, bezeichnet jede Ware: (a) vor dem Groß- oder Einzelhandelsverkauf in einem Behältnis eingeschlossen oder in irgendeiner Weise umhüllt werden oder (b) deren Gewicht oder Maß im Groß- oder Einzelhandelsverkauf festgelegt wurde. Ein einzelnes Stück oder eine Partie einer Ware, auf der ein Verkaufspreis auf der Grundlage eines festgelegten Preises pro Gewichts- oder Maßeinheit angegeben ist, gilt als Packstück oder Packungen.

Verbraucherverpackung oder Verbrauchsgut

Das ist ein Paket:

  • die üblicherweise für den Verkauf durch Einzelhandelsverkaufsstellen oder für den Verbrauch hergestellt oder vertrieben werden
  • von Einzelpersonen für die persönliche Pflege verwendet werden
  • zur Erbringung von Dienstleistungen, die üblicherweise im oder am Haus erbracht werden
  • in Verbindung mit persönlichen Gegenständen verwendet werden

Zufalls-Paket

Ein Paket, bei dem es sich um eine Partie, eine Sendung oder eine Lieferung von Paketen desselben Verbrauchsgutes ohne festes Muster des Nettoinhalts handelt.

Etikett

Jede schriftliche, gedruckte oder grafische Angelegenheit, die auf einem Konsumgut oder einer Verpackung, die ein Konsumgut enthält, angebracht, aufgeklebt, befestigt, eingeblasen, geformt, eingeprägt oder auf oder neben dem Konsumgut erscheint, um das Produkt oder den Inhalt der Verpackung zu kennzeichnen, zu identifizieren oder mit Informationen zu versehen.

Hauptanzeigefeld(er)

Der Teil bzw. die Teile eines Etiketts, der/die dazu bestimmt ist/sind, unter den üblichen und gebräuchlichen Auslage- und Kaufbedingungen am ehesten ausgestellt, präsentiert, gezeigt oder untersucht zu werden. Erscheint ein Hauptanzeigefeld mehr als einmal auf einer Verpackung, so gelten alle Anforderungen an das „Hauptanzeigefeld“ für alle diese „Hauptanzeigefelder“.

Multi-Unit-Paket

Ein Packstück, das zwei oder mehr Einzelpackungen der gleichen Ware in der gleichen Menge enthält, soll als Mehrstückpackung verkauft werden, wobei die Einzelpackungen jedoch in voller Übereinstimmung mit allen Anforderungen dieser Verordnung einzeln etikettiert sind.

Kombi-Paket

Eine für den Einzelhandelsverkauf bestimmte Verpackung, die zwei oder mehr Einzelverpackungen oder Einheiten verschiedener Waren enthält. Beispiele: Antiquitäten- oder Hausreinigungsset Schwamm und Reiniger Feuerzeugbenzin und Feuersteine.

Abwechslungsreiches Paket

Eine für den Einzelhandelsverkauf bestimmte Verpackung, die zwei oder mehr Einzelverpackungen oder Einheiten ähnlicher, aber nicht identischer Waren enthält. Waren, die im Allgemeinen gleich sind, sich aber in Gewicht, Maß, Volumen, Aussehen oder Qualität unterscheiden, gelten als ähnlich, aber nicht identisch. Beispiele: tzwei Schwämme in verschiedenen Größen oder plastisches Tafelgeschirr, bestehend aus vier Löffeln, vier Messern und vier Gabeln.

Spot-Etikett

Ein Spot-Etikett ist ein Etikett, das durch einen Rand, eine Vertiefung oder auf andere Weise klar definiert ist und nur einen kleinen Teil der Oberfläche einer Hauptausstellungsfläche einer Verpackung bedeckt; der gesamte Teil der Hauptausstellungsfläche außerhalb des Bereichs des Etiketts enthält keinerlei gedruckte oder grafische Elemente. Ein Kontrolletikett kann alle vorgeschriebenen Kennzeichnungsinformationen (Identität, Verantwortung und Nettoinhalt) enthalten, muss aber zumindest die Identität und den Nettoinhalt angeben.

Kopfleiste

Ein Kontrolletikett oder ein Kontrolletikettstreifen ist ein Etikett, das an der Oberseite eines durchsichtigen oder undurchsichtigen Beutels oder eines anderen Behältnisses angebracht wird und kein anderes bedrucktes oder grafisches Material enthält.

Standard-Paket

Ein Paket, das zu einer Partie, einer Sendung oder einer Lieferung von Paketen derselben Ware mit identischen Nettoinhaltsangaben gehört. Beispiele: 1-L-Flaschen oder 12-fl. oz-Dosen kohlensäurehaltiger Limonaden, oder 500 g oder 5 Pfund Zucker in Säcken.

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